Gestartet: Förderprogramm "Ressourceneffizienzberatung"

Mit dem Förderprogramm "Ressourceneffizienzberatung" sollen die gewerbliche Wirtschaft und das Handwerk bei der Steigerung der Ressourceneffizienz und der Transformation zu einer Circular Economy unterstützt werden. Auf diese Weise sollen Unternehmen ihre Wettbewerbsposition steigern können und Nordrhein-Westfalen sich als Standort für eine umweltschonende, ressourceneffiziente Produktionsweise und nachhaltiges Wirtschaften etablieren.
Die geförderte Beratung soll die Unternehmen dazu veranlassen, den Blick auf eine ressourceneffiziente und zirkuläre Wirtschaftsweise auch im Sinne des European Green Deal zu richten.

 

Was wird gefördert?
Gefördert werden unabhängige Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit dem Fokus auf eine kreislauforientiertere, ressourcenschonendere und -effizientere Gestaltung ihrer Geschäftsabläufe und Produktionsprozesse (vgl. Artikel 2.3.1 der Förderrichtlinie Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit).

 

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben.

 

Wie wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Beratungsdienstleistungen externer Beraterinnen und Berater. Der Zuschuss für Beratungen beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro, die Bagatellgrenze für die Gewährung einer Zuwendung liegt bei 2.500 Euro Zuschuss.

 

Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über das EFRE.NRW.online-Portal: https://efre.ecoh.nrw.de/lip/authenticate.do
Eine vollständige Antragstellung ist vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, letztmalig am 31. Oktober 2023 möglich.

 

Link zur Richtlinie: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=7&ugl_nr=702&bes_id=34406&menu=0&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ressourceneffizienz#det0

 

Autor*in
Iris Przygodda