HÄRTEFALLHILFE KMU ENERGIE: Antragstellung ab 21. März 2023 möglich

Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen. Zunächst können KMU, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe des vergangenen Novemberabschlags stellen können (Stufe 1). 
Zu einem späteren Zeitpunkt sollen in Sonderfällen KMU, deren Energiepreise sich 2023 vervierfacht haben und deren Energiekosten mindestens 8 Prozent ihres Umsatzes betragen, zudem eine Aufstockung der Preisbremsen auf 95 Prozent erhalten (Stufe 2) können. 
Später sollen KMU, deren Kosten für Heizöl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger deutlich gestiegen sind, eine Härtefallhilfe (Stufe 3) beantragen können. 
Für besondere Ausnahmekonstellationen hat Nordrhein-Westfalen eine eigene Härtefallkommission eingerichtet.

Ab 21. März 2023 ist eine einfache digitale Antragstellung für Stufe 1 (Abschlagserstattung 2022) auf der Webseite der NRW.BANK möglich. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Beantragung für Härtefälle der Stufen 2 und 3 möglich sein.

Hier der Link zu weiteren Informationen und zum Antrag:
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60166/haertefallhilfe-kmu-energie.html

Kontaktdaten der NRW.BANK:
Telefon: 0211-91741 3330
E-Mail: Haertefallhilfe_KMU_Energie@nrwbank.de

Weitere Informationen zur Billigkeitsleistung: 
https://www.wirtschaft.nrw/haertefallhilfe-kmu-energie

Autor*in
Iris Przygodda