Wiederaufnahme der Förderung für Schnellladeinfrastruktur von E-Nutzfahrzeugen
Zum 14. August 2026 hat das Land Nordrhein-Westfalen die Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge im Rahmen von „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ wieder aufgenommen.
Für diesen Fördergegenstand stellt das Land im Jahr 2026 erneut sieben Millionen Euro bereit.
Die wesentlichen Förderbedingungen:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie kommunale Antragstellende. Große Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.
Gefördert werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt. Ausgaben für Batteriespeicher können förderfähig sein, wenn dadurch die benötigte Leistung des Netzanschlusses verringert wird. Die Ladepunkte müssen an einer Betriebsstätte eines Unternehmens errichtet werden, dessen Geschäftszweck nicht hauptsächlich im Verkauf von Ladestrom besteht.
Die Förderung beträgt maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 30.000 Euro je Ladepunkt.
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung der Schnellladeinfrastruktur finden sie unter Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge | Bezirksregierung Arnsberg
Weitere Förderprogrammen für Klimaschutz und Energiewende finden Sie unter diesem Link: Förderprogramme für Klimaschutz und Energiewende | Bezirksregierung Arnsberg