Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten ab dem 1. Dezember 2021 einen Zuschuss von maximal 75 Prozent für die Beanspruchung von Beratungsleistungen zur Umsetzung von wirtschaftlichen Projekten in afrikanischen Zielmärkten. Die Förderung können KMU beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Ziele der Förderung:

Ziel ist es, durch diese bedarfsorientierten Beratungsleistungen den Markteintritt von Unternehmen in Afrika zu erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit der beratenen Unternehmen zu erhöhen und damit einen wirkungsvollen Beitrag zum Erhalt und gegebenenfalls zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl in Europa als auch in afrikanischen Zielmärkten zu leisten. Die Förderung soll insbesondere Unternehmen helfen, mögliche wirtschaftliche Risiken, die mit dem Markteintritt in Afrika verbunden sind, richtig zu bewerten.

Gegenstand der Förderung sind externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Umsetzung von wirtschaftlichen Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten durch gelistete Beratungsunternehmen/-organisationen. Die geförderte Beratung kann sich auf Fragen zu bestimmten Branchen oder Wirtschaftszweigen, afrikanischen Zielmärkten, rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Außenhandel und/oder Auslandsinvestitionen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zum jeweiligen Vorhaben beziehen.

Förderbare Leistungen:

  • Beratungen zu länder- oder branchenspezifischen Fragen in Bezug auf das wirtschaftliche Vorhaben und/oder Investitionsvorhaben des zu beratenden Unternehmens in Afrika
  • Beratungen zu rechtlichen Fragen in Bezug auf das wirtschaftliche Vorhaben und/oder Investitionsvorhaben des zu beratenden Unternehmens
  • Prüfung auf Marktfähigkeit eines organisatorischen, finanziellen und gegebenenfalls produktbezogenen Umsetzungskonzepts unter Einbeziehung der notwendigen betriebswirtschaftlichen Aspekte (Business Case)
  • Beratung zur Finanzierung der Durchführung des Vorhabens

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung:

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Beratung.

Für einen Beratertag sind je nach Beratungsanliegen Ausgaben bis zu maximal insgesamt 1 200 Euro netto förderfähig. Ein begünstigtes Unternehmen kann in einem Kalenderjahr höchstens drei Beratungsgutscheine in Anspruch nehmen, die einem Förderwert von maximal 40 500 Euro netto entsprechen.

Weitere Informationen:

Interessierte Unternehmen können sich vorab unverbindlich bei der Geschäftsstelle des Wirtschaftsnetzwerks Afrika zur Förderungsfähigkeit ihrer Vorhaben beraten lassen und sich ein Muster des Beratungsvertrags zuschicken lassen.

Informationen zum Förderverfahren sowie das Antragsformular finden Sie auf der BAFA Webseite.

Die Förderrichtlinie finden sie hier.

Autor*in
Dr. Sarah Holzapfel