Interessenbekundungsverfahren für zwei Grundstücke in der südlichen Speicherstraße

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Im Rahmen der Quartiersentwicklung „südliche Speicherstraße“ beabsichtigt die Stadt Dortmund zwei Grundstücke am Dortmunder Hafen zu veräußern: Das ca. 955 m² große bebaute Grundstück „Speicherstraße 1“ sowie das ca. 1.753 m² große bebaute Grundstück „Speicherstraße 11“. Auf beiden Grundstücken finden sich jeweils mehrere Gebäudeteile, die zu unterschiedlichen Zeiten entstanden sind. Dem Grundstück „Speicherstraße 1“ kommt als Eingangstor ins Hafenquartier eine besondere städtebauliche Bedeutung zu, die „Speicherstraße 11“ hingegen liegt direkt gegenüber des neuen Quartiersplatzes, also mit freiem Blick aufs Wasser.

Zukunft im urbanen Quartier Speicherstraße

Das gesamte Quartier soll in den nächsten Jahren zu einem lebendigen Gründungs- und Wissensquartier mit digitalem Schwerpunkt entwickelt werden. Neben Gründern finden auch etablierte Unternehmen attraktive Flächen für Büros, Dienstleistungen und Gastronomie. Es entsteht ein neues urbanes Quartier mit eigenständigem Charakter.

Durch die hohe Attraktivität des Quartiers am Wasser konnten bereits zahlreiche Grundstücke vermarktet werden. Die Grundstücke Speicherstraße 1 sowie 11 sind die letzten zu entwickelnden Grundstücke in der südlichen Speicherstraße. Ihre derzeitige Nutzungsstruktur von Büro- und Lagertätigkeit soll nun an die Vision der Rahmenplanung angepasst werden.

Teilnahmeberechtigt sind Investoren, Projektentwickler, gewerbliche und private Bauherren, Architekten und Stadtplaner.

Zu beachten ist, dass in beiden Fällen noch laufende Miet- bzw. Nutzungsverhältnisse bestehen. Die Grundstücke gehören der Stadt, die Gebäude aber den derzeitigen Nutzern.

Der Stadt Dortmund ist es wichtig, dass mögliche Interessenten respektvoll mit den bestehenden Verträgen umgehen und in eigenen Verhandlungen zu einvernehmlichen Lösungen kommen.

Auch den derzeitigen Nutzer*innen selbst steht es frei, sich in diesen Prozess selbst aktiv mit einzubringen, sich also mit eigenen Projekte (gegebenenfalls mit Projektpartner*innen) an dem Wettbewerbsverfahren zu beteiligen. 

 

Bewertungskriterien für den Wettbewerb

Wie bei den bereits durchgeführten Interessenbekundungsverfahren in der südlichen Speicherstraße, werden die Angebote nach mehreren Kriterien bewertet. Die Jury wird sich ihr Urteil anhand der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und einen Bewertungsrahmen zugrunde legen, der sich aus dem Anspruch der Schaffung eines urbanen, lebendigen Gründungs- und Innovationsquartier ableitet. Dabei spielen die städtebauliche und architektonische Qualität sowie das Nutzungskonzept eine entscheidende Rolle. Aber selbstverständlich gehören auch der Preis und die Referenzen mit in die Betrachtung hinein.

Hinweis für Interessenten

Eine separate Bewerbung für einen der beiden Verkaufsgegenstände ist möglich. Interessenten werden gebeten, die vollständig ausgefüllte Teilnahmeerklärung, die sich auf der Webseite der Wirtschaftsförderung findet, mit rechtsverbindlicher Unterschrift bei der Stadt Dortmund, Wirtschaftsförderung (Grüne Straße 2-8, 44147 Dortmund) bis spätestens zum 10. November 2021 einzureichen.

Die Ausschreibungsunterlagen zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie hier

Zwei Interessenbekundungsverfahren im Hafenquartier Speicherstraße | Wirtschaftsförderung Dortmund (wirtschaftsfoerderung-dortmund.de) 

 

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