Corona-Sonderprogramm MID-Plus läuft zum 30.9.2021 aus

Digitale Dienstleistungsangebote ermöglichen Unternehmen, ihr Angebot auch während der aktuellen Pandemiesituation weiterhin auf dem Markt zu platzieren und ihr Geschäft weiterzuführen.

Bis zum 30.09.2021 fördert die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung auch die erstmalige Umstellung von bisher physisch stattfindenden Dienstleistungen (Beratungs- und Kursangebote) auf digitale Instrumente sowie die Neuentwicklung entsprechender digitaler Angebote für Kunden.

Hierunter fallen beispielsweise Beratungsangebote wie Produktschulungen, Prozess-Trainings, Patientenaufklärung, Reklamationsabwicklung, aber auch Weiterbildungsseminare oder Sportkurse – die nun erstmalig ins Digitale überführt werden.

Dabei können ausschließlich Umsetzungstätigkeiten des Auftragnehmers im Back-End gefördert werden. Nicht förderfähig sind hingegen Software-Entwicklungen im Front-End. 

Beispiele von Fördermöglichkeiten:
- Nicht-öffentlicher Teil der Software/Plattform wie beispielsweise die Systemverwaltung (z.B. Administrationsoberfläche) oder Datenbankstrukturen, die lediglich dem Berater/Betreiber zugänglich sind
- Entwicklung/Einbindung von Algorithmen zur Auswertung/ Bewertung von Kundeneingaben zur zielgerichteten Kundenberatung
- Videoerstellung (Content-Erstellung inkl. technischer Umsetzung) für bspw. Online-Kurse
- Einsatz von Chatbots zur Stärkung der digitalen Abwicklung der Beratung und Minimierung des persönlichen Kontaktes

Förderquoten: 
- für kleine Unternehmen gilt bis zum Stichtag eine Förderquote von 80 Prozent
- für mittlere Unternehmen gilt bis zum Stichtag eine Förderquote von 60 Prozent

Weitere Informationen und den Förderantrag finden Sie hier:
https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-gutscheine/mid-plus

 

Autor*in
Iris Przygodda