BMBF-Förderaufruf: Projekte zum Thema „KI-Anwendungshub Kunststoffverpackungen – nachhaltige Kreislaufwirtschaft durch Künstliche Intelligenz“

Mit dieser Förderrichtlinie sollen Anwendungen von Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) für eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft im Bereich Kunststoffverpackungen vorangetrieben werden. Im Sinne der Strategie KI der Bundesregierung sollen dadurch die Potenziale von KI für den Umwelt- und Klimaschutz nutzbar gemacht werden.

Ziel der Förderrichtlinie ist die Errichtung eines KI-Anwendungshubs bestehend aus zwei Innovationslaboren mit großer Strahlkraft, in dem KI-gestützte ­Lösungen für die Kreislaufführung von Kunststoffverpackungen praxisreif entwickelt und entlang der gesamten Wertschöpfungskette anhand eines Anwendungsfalls demonstriert werden.

Die zwei Innovationslabore sollen jeweils einen der folgenden Themencluster umfänglich bearbeiten:

  1. Design und Produktion (Entwicklung und prototypische Demonstration von KI-Methoden zum Design von kreislauffähigen Verpackungen, Erhöhung des Rezyklateinsatzes, adaptive Produktionsprozesse, Smart Services und neue Geschäftsmodelle)
  1. Kreislaufschließung (Entwicklung und prototypische Demonstration von KI-Methoden zur Nachverfolgung von Stoffströmen, Sammlung und Logistik, Sortierung und Recycling, Reuse)

Die beiden komplementären Innovationslabore decken somit gemeinsam die gesamte Wertschöpfungskette ab und befassen sich mit dem gesamten Lebenszyklus von Kunststoffverpackungen unter ­Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisa­tionen (wie z. B. Stiftungen und Vereine). 

Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft bzw. Einrichtungen der Kommunen und Länder im Rahmen gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Verbundvorhaben). Die Antragsteller müssen in der Lage sein, übergreifende Problemlösungen mit erkennbar eigenständigen Beiträgen arbeitsteilig und partnerschaftlich zu erarbeiten. In den beiden Innovationslaboren sollen die beteiligten Unternehmen bzw. Praxispartner einen wesentlichen Anteil der Gesamtmittel des Verbundes übernehmen.

Die Förderung der beiden Innovationslabore erfolgt über eine Laufzeit von drei Jahren mit einer maximalen Zuwendungssumme in Höhe von 15 Mio. Euro pro Innovationslabor.

Antragsfrist: 15. Dezember 2021

Weitere Informationen: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/09/2021-09…

Autor*in
Dr. Sarah Holzapfel