Förderung von innovativen Projekten der Kreativwirtschaft in Nordrhein-Westfalen

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie möchte das Potential der Kreativwirtschaft nutzen und unterstützt innovative Ideen.

Gefördert werden innovative Projekte, die die Vernetzung in der Kreativwirtschaft stärken, Transformationsprozesse unterstützen und den digitalen Wandel voranbringen. Dies können Projekte wie z.B. Workshops und Veranstaltungen sein, die die Kommunikation in den Teilbranchen der Kreativwirtschaft sowie interdisziplinär intensivieren und Kooperationen ermöglichen. Dabei müssen die Projekte einen klaren Nordrhein-Westfalen-Bezug haben. Die Projekte sind zeitlich zu begrenzen. Der Förderbetrag kann zwischen 7.000 Euro und 100.000 Euro variieren. In der Regel ist ein Eigenanteil auszuweisen, der nach der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Antragstellers festgesetzt wird.

Die Zuwendungen werden als Projektförderung für Einzelvorhaben (Anteilsfinanzierung) in Form eines Zuschusses gewährt. Vor der Antragstellung wird die Projektskizze dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Mit der Zustimmung des Ministeriums zu dem Vorhaben kann dann der Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung zur weiteren Prüfung und Bearbeitung eingereicht werden.

Zweck der Förderung ist die Verwirklichung von innovativen Vorhaben im Bereich der Kreativwirtschaft. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Weitere Informationen erhalten Sie beim:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat VIII C 3
Kreativwirtschaft, Medienwirtschaft, kreative Netzwerke
40190 Düsseldorf
 
Ansprechpartner*in: referat-VIIIC.3@mwide.nrw.de

Quelle: https://www.wirtschaft.nrw/foerderung-kreativwirtschaft

Autor*in
Iris Przygodda