GEMA - Ende der Kulanzregelung im Rahmen der Corona-Gutschriften-Aktion

Die GEMA hat darüber informiert, dass sie mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen

Leben und den damit verbundenen Öffnungsmöglichkeiten die bisher auf Kulanzregelung beruhende Corona-Gutschriften-Aktion der Gutschriften für Dauernutzungen beenden.

Die vertraglich vereinbarte Lizenzierung für Dauernutzungen in Form laufender Jahres-, 

Quartals- und Monatsverträge wird zum 1. Juni 2021 inklusive der hiermit verbundenen

Zahlungsverpflichtungen wieder regulär aufgenommen. Anträge für Gutschriften, die den

Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2021 betreffen, müssen bis spätestens 10. Juni 2021

im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal gestellt werden. 
Danach endet laut GEMA die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten.


Betriebe, die aufgrund der behördlichen Anordnungen nach wie vor keine Öffnungsperspektive und keinen Anspruch auf staatliche Überbrückungshilfe III haben, können sich an die GEMA unter kontakt@gema.de wenden. Die GEMA verweist darauf, dass – sofern die GEMAVergütung existenzbedrohend ist – 

sie prüfen werden, ob weiterhin eine freiwillige Kulanzregelung gewährt werden kann.


Sämtliche weiterführende Informationen sowie FAQs finden Sie hier:
https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/umgang….

Autor*in
Iris Przygodda