Clubfonds.Dortmund gestartet

Clubfonds.Dortmund

Die Wirtschaftsförderung Dortmund fördert und unterstützt Veranstaltungen und Projekte der Dortmunder Musik- und Clubszene

Veranstaltungen und Konzerte prägen das Bild Dortmunds als Großstadt. Eine lebendige Nachtkultur ist Teil des urbanen Erlebnisses. Ob Clubs, Live-Entertainment, Szenegastronomie, Kultureinrichtungen – alle sind Bausteine der Identität Dortmunds als Ausgehstadt. Sie stehen für Vielfalt und Diversität und sind wichtige kulturelle und ökonomische Akteure. Die Corona-Pandemie hat zu massiven Einschränkungen im Bereich der Kultur- und Ausgehangebote geführt. Die Wirtschaftsförderung Dortmund fördert daher im Rahmen des Wirtschaftsprogramms ‚Neue Stärke‘ Veranstaltungen und Projekte aus dem Nachtleben.

Was wird gefördert

Gefördert werden Veranstaltungen und Projekte die eine möglichst überregionale Ausstrahlung im Hinblick auf wirtschaftliche und mediale Effekte entwickeln und den Ausgehstandort Dortmund stärken. Wünschenswert sind Verbundprojekte mehrerer Veranstalter bzw. Betreiber aus dem Nightlife- und Musikbereich, ebenso die Einbeziehung mehrerer Veranstalter oder Künstler*innen aus Dortmund. Weiterhin können innovative Konzepte gefördert werden, die nachhaltig die wirtschaftliche Lage eines Clubs/Veranstaltungsortes stabilisieren bzw. verbessern.  

Antragstellung

Die Höhe der jährlich zu vergebenden Mittel wird für das jeweilige Jahr festgelegt. Die Höhe der Fördersumme ist abhängig vom Konzept der Veranstaltung oder der Maßnahme. Sie stellt eine Fehlbedarfsfinanzierung dar. Anträge auf Förderung aus dem Clubfonds können jederzeit online gestellt werden – download Antragsformular die Seite www.wirtschaftsfoerderung-dortmund.de. Die Zuwendungen die im Rahmen des Clubfonds.Dortmund gewährt werden unterliegen den Regelungen einer De-minimis Beihilfe. Die Anträge werden mehrmals im Jahr einem Auswahlgremium vorgelegt, welches die letztendliche Entscheidung trifft. Die Wirtschaftsförderung Dortmund erstellt einen Zuwendungsbescheid, der die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit darstellt. Im Anschluss an die Durchführung der Veranstaltung oder des Projektes ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Zu viel ausgezahlte Mittel sind zurück zu zahlen. Vor einer Antragsstellung empfehlen wir mit der Wirtschaftsförderung Dortmund Kontakt aufzunehmen und die Einzelheiten zu besprechen.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind lokale Akteure und Unternehmen sowie lokale Interessenverbände, Vereine, Zusammenschlüsse von Organisationen und Unternehmen, sonstige lokale Vertreter*innen aus dem Bereich der Nightlife-Szene Dortmund. Weiterhin überregional tätige Veranstaltungs- und Eventagenturen, die in Dortmund Veranstaltungen und Projekte durchführen wollen.

Förderunterlagen

Mit dem Antrag auf Förderung aus dem Clubfonds sind folgende Details anzugeben:

  • Beschreibung der Veranstaltung oder der Maßnahme
  • Einnahme- / Ausgabekalkulation mit einer Fehlbedarfsschätzung
  • Geplante Marketingaktivitäten / Reichweite
  • Besucherprognose
  • Synergieeffekte zur Förderung der lokalen Wirtschaft
  • Entwicklungspotential der Veranstaltung oder Maßnahme
  • Gewünschte Fördersumme
  • Langfristige Entwicklungsperspektiven

 

Die Auswahljury

 

Eine Auswahljury entscheidet auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen, ob eine Förderung erfolgt oder nicht. Die Jury kann auch die beantragte Fördersumme verändern, wenn sie der Auffassung ist, dass diese nicht dem Förderzweck entspricht. Die Auswahljury setzt sich aus Vertreter*innen der Stadt Dortmund und Vertreter*innen der Dortmund Nightlife-Szene zusammen. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Kontakt

Wirtschaftsförderung Dortmund

Frank Gutzmerow                                  Michaela Franzes

Tel.: 0231/5024119                                Tel.: 0231/5029211

clubfonds.dortmund@stadtdo.de          clubfonds.dortmund@stadtdo.de

Einreichung der Förderanträge sind jederzeit möglich unter: clubfonds.dortmund@stadtdo.de

Autor*in
Frank Gutzmerow