Neue Coronaschutzverordnung: Das gilt ab 11. Januar 2021

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Stadt DO

Die neue, am 8.1.2021 veröffentlichte Verordnung tritt am 11. Januar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft. Die wesentlichen Punkte sind: (s.a. Anlage):

  • Die bis 10. Januar geltenden Beschränkungen etwa für Handel und Gastronomie werden um drei Wochen bis 31. Januar verlängert.
     
  • An den Schulen wird der Präsenzunterricht ebenfalls bis 31. Januar ausgesetzt. Für die Klassen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung durch sozialpädagogische Fachkräften oder Schulsozialarbeiter geben. Klausuren in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 sowie in den Klassen 12 und 13 der beruflichen Gymnasien und in Abschlussklassen von Berufskollegs sollen aber möglich sein. Letztere können nach Sondergenehmigung sogar als Einzige im Präsenzunterricht beschult werden.
     
  • Kitas bleiben für alle offen, gehen aber in den "eingeschränkten Pandemiebetrieb": Gruppen sollen voneinander getrennt und der Betreuungsumfang für jedes Kind im Januar um 10 Stunden pro Woche reduziert werden. Die Kita-Beiträge für Januar werden erstattet. Für die Betreuung in kommunalen Kitas in Nordrhein-Westfalen müssen Eltern nach WDR-Informationen im Januar keine Beiträge zahlen. Das gilt selbst dann, wenn Kinder betreut werden.
     
  • Damit Eltern ihren Kinder zuhause betreuen können, wird soll das Kinderkrankengeld 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil oder 20 Tage bei Alleinerziehenden gewährt werden.
     
  • In die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW wurde die zwingende 15-Kilometer-Regel für Hotspots nicht aufgenommen. Das bedeutet, dass die Landesregierung die 15-km-Regel im Rahmen der "bestehenden Hotspot-Strategie" umsetzt. Damit können Kreise und kreisfreie Städte bei einer Inzidenz über 200 selbst entscheiden, ob sie den Bewegungsradius der Menschen einschränken oder nicht. Das Ganze muss in Abstimmung mit der Landesregierung stattfinden. Ausnahmen gibt es nur bei triftigen Gründen, z.B. um zur Arbeit zu fahren. Tagestouristische Ausflüge sind kein triftiger Grund.
  • Private Treffen sind nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder aus dem eigenen Haushalt dürfen mitgebracht werden.
  • Betriebskantinen sollen geschlossen bleiben, "wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen". Zudem werden die Arbeitgeber "dringend gebeten", großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen.

 

Autor*in
Dr. Stefan Röllinghoff