Landesregierung verlängert Mietfahrzeug-Programm für Gesundheitspersonal in Regionen mit besonderem Infektionsgeschehen

Gesundheitspersonal in Regionen, in denen das öffentliche Leben durch eine regionale Coronaverordnung eingeschränkt wird, kann weiterhin kostenfreie Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit nutzen. 

Beschäftigte in betroffenen Regionen können Mietfahrzeuge bis zu 14 Tage nach Beendigung der ver-ordneten Einschränkungen in den betroffenen Kreisen oder kreisfreien Städten anmieten. Voraussetzung ist, dass sie dort ihren Arbeitsort und/oder Erstwohnsitz haben. Derzeit gilt bis auf Weiteres eine Coronaregionalverordnung für das Gebiet des Kreises Gütersloh. Das Sofortprogramm in den jeweils betroffenen Regionen läuft vorerst bis zum 31. Oktober 2020.

Beschäftigte aller Plankrankenhäuser – also neben Akutkranken- häusern auch Psychiatrien – und Dialysezentren sowie sonstigen Kliniken, die akut Infizierte behandeln, können das Angebot nutzen. Darüber hinaus sind Beschäftigte in voll- oder teilstationären Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung, Beschäftigte der kommunalen Gesundheitsämter, die in direktem Kontakt zu Corona-infizierten Personen stehen können und Mitarbeiter des öffentlichen Rettungsdienstes sowie stationärer Alten- und Pflegeeinrichtungen eingeschlossen.

Das Antragsformular steht unter www.vm.nrw.de oder https://www.mobil.nrw/mietfahrzeugprogramm.html zur Verfügung. 

Autor*in
Iris Przygodda