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Stadt Dortmund
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Förderantrag für Mehrweggeschirr-Systeme in der Stadt Dortmund

1. Zweck und Gegenstand der Förderung

Ab 2023 werden „Letztvertreiber“ EU-weit verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Der Rat der Stadt Dortmund hat im Rahmen der neuen Mehrwegangebotspflicht und im Sinne einer ökologischen Entwicklung beschlossen, dass lokale Unternehmen eine finanzielle Förderung bei der Implementierung eines Mehrweggeschirrsystems erhalten sollen. Die Abfallvermeidungsstrategie der Bundesregierung wird durch die Kommunen vor Ort unterstützt und begleitet. Große Mengen Plastikmüll können verhindert werden, wenn in der Gastronomie die Verwendung von Mehrweggeschirr die Regel wird.

2. Antragsberechtigung

Ein Antrag kann von einer natürlichen und einer juristischen Person, die im Sinne des Gesetzes als „Letztvertreiber" in dem Gebiet der Stadt Dortmund zu betrachten ist. Dazu zählen beispielsweise Caterer, Lieferdienste, Imbissbetriebe, Restaurants und Kantinen. Zusätzlich müssen zumindest Getränke und optional Speisen außer Haus angeboten werden. Von der Gewährung der Förderung ausgeschlossen sind juristische oder natürliche Personen, die einen gastronomischen Betrieb oder einen Einzelhandel in dem Gebiet der Stadt Dortmund im Wege eines Franchise-Modells oder als Teil einer überregionalen, entweder national oder international agierenden Gastronomie- oder Einzelhandelskette betreiben. Zusätzlich ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn über das Vermögen der Antragstellerin oder des Antragsstellers bis zum Zeitpunkt der Auszahlung ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.

3. Umfang der Förderungen

Gefördert werden die Gebühren für die Beteiligung an einem Mehrwegsystem, das im Stadtgebiet Dortmund in ausreichendem Umfang die Abgabe und Entgegennahme von Mehrweggeschirr anbietet. Gefördert werden auch die Anschaffungskosten von Mehrweggeschirr bei den Mehrwegsystemanbietern.

Pro Abgabestelle des Mehrweggeschirrs, entsprechend der Regelungen zum sogenannten „Letztvertreiber", wie zum Beispiel in einer Filiale eines Unternehmens, kann eine Förderung von höchstens 500,-- Euro ausgezahlt werden.

Neuverträge mit einem Anbieterunternehmen von Mehrweggeschirr müssen eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten aufweisen. Verträge, die bereits geschlossenen wurden, müssen das Angebot von Mehrweggeschirr für 12 Monate ab Datum des Förderantrags aufrecht erhalten und dieses nachweisen

4. Zu leistende Nachweise

Um eine finanzielle Förderung zu erhalten, müssen die Antragsteller*innen zusätzlich
• eine Kopie des Personalausweises und/oder des aktuellen Handelsregisterauszugs,
• eine Kopie der Rechnung des Mehrweggeschirr-System Unternehmens über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten,
• die ausgefüllte und unterzeichnete „Selbsterklärung zur Förderung von Mehrweggeschirr-Systemen in der Stadt Dortmund",
• die unterzeichnete De-minimis-Erklärung (Erklärung im Anhang),
• eine vollständige Liste der Ausgabestellen des Unternehmens, in denen das Mehrweggeschirr
ausgegeben werden soll
• die ausgefüllte Bankbestätigung Ihres Geldinstituts mit dem Förderantrag einreichen. Die unterzeichneten und eingescannten Dokumente sollen an mehrweg@stadtdo.de oder auf postalischem Wege an den untenstehenden Kontakt versendet werden. Nur bei vollständigen Unterlagen kann eine Prüfung innerhalb eines angemessenen Zeitraums und eine Ausschüttung der Förderung erfolgen. Jede Unterlagennachforderung führt zur Verzögerung in der Bearbeitung der Anträge.

5. Weitere Informationen

5.1. die Förderung wird einmalig gewährt
5.2. Vorgaben aus anderen Förderungen zur Kumulierbarkeit von Fördermittel sind einzuhalten
5.3. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung der freiwilligen Leistung der Stadt Dortmund besteht nicht

Kontakt für weitere Nachfragen

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Dr. Sarah Holzapfel

Dr. Sarah Holzapfel

Projektmanagerin CSR
T: 0231 50 2 65 76