Inklusionsscheck NRW - das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung stärken . Neue Anträge ab dem 01.03.2024 möglich

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NRW Inklusiv.- Inklusionsscheck
NRW Inklusiv.- Inklusionsscheck Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

Inklusionsscheck NRW - das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung stärken.

Förderung des Landes ab dem 01.03.2024 

Um vor allem lokale Initiativen bei der Umsetzung von Inklusion zu unterstützen, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung den „Inklusionsscheck NRW“ eingerichtet. Mit dem „Inklusionsscheck NRW“ fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen lokale und regionale Aktivitäten und Maßnahmen von Vereinen, Organisationen und Initiativen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen stärken und dadurch einen Beitrag zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens leisten.  

Hierfür stellt die Landesregierung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung 300mal jeweils 2.000 € zur Verfügung.

Zuwendungsempfänger sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich. Dazu gehören auch beispielsweise die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern, Erstellung von Informationsmaterialien in leichter Sprache oder aber Anschaffungen mobiler Rampen zur Unterstützung von Barrierefreiheit. Des Weiteren können Veranstaltungen oder Aktivitäten im Kontext der Digitalisierung gefördert werden.

Fördervoraussetzungen den „Inklusionsscheck NRW“:

  • Mit dem „Inklusionsscheck NRW“ werden Maßnahmen mit 2.000 Euro oder mehr förderfähigen Ausgaben gefördert.
  • Sie müssen bis spätestens 30. September des jeweiligen Kalenderjahres beantragt werden.
  • Die Vorhaben müssen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
  • Sie müssen bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres abgeschlossen werden.
  • Die Vorhaben dürfen nicht anderweitig öffentlich gefördert werden.

Die Anträge auf Förderung aus dem „Inklusionsscheck NRW “ können elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt werden. Den Zugang zur elektronischen Antragstellung finden Sie hier im Antragsportal.

Weitere Informationen Inklusionsscheck NRW | Mit Menschen für Menschen. (mags.nrw)

 

Autor*in
Kinga Patrycja Peters