Förderprogramm „Innovative Arbeitswelten im Mittelstand“ für KMU, mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, die Arbeitswelten in kleinen, mittleren und mittelständischen Unternehmen zukunftssicher zu gestalten. Dabei sollen technologische und organisatorische Innovationen gleichermaßen zu einer neuen Qualität der Zusammenarbeit, der Kompetenzentwicklung bei den Beschäftigten und der Entstehung zukunftsfähiger Wertschöpfungssysteme beitragen.

Ausgehend von konkreten betrieblichen Anwendungsfällen sollen „best practice“-Beispiele etabliert und für eine Verwertung in anderen Unternehmen der gleichen Branche oder anderen Teilen der Unternehmenslandschaft vorbereitet werden.

Gefördert werden Projekte, in denen die neuartige Zusammenarbeit und Arbeit von Menschen mittels digitaler Werkzeuge im Vordergrund steht. Die Vorhaben sollen einen der drei prioritären Forschungs- und Entwicklungsbedarfe (FuE) adressieren:

  1. Intelligente Bereitstellung von Wissen bei der Arbeit
    Die Individualisierung und Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen wird immer wichtiger. Dadurch steigt die Komplexität der Arbeit, weil menschliches Wissen, maschinelle Daten und Prozessinformationen im Arbeitsalltag gleichermaßen berücksichtigt werden müssen. Technologien bspw. Technologien der Künstlichen Intelligenz haben das Potenzial, den Menschen mit einem intelligenten Wissensmanagement zu unterstützen.
  2. Flexible Formen der Zusammenarbeit von Menschen in oder zwischen Unternehmen
    Die Wertschöpfung als Ganzes erfolgt immer stärker in vernetzten und dezentralen Strukturen und hat vielschichtige Auswirkungen auf z. B. Prozesse, Führungskompetenzen oder Aufgabenteilung. 
  3. Lebenslanger Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im Unternehmen
    Deutsche Mittelständler stellen sich Herausforderungen, wie dem Fachkräftemangel und dem demografischen Wandel. Dafür brauchen sie innovative und nachhaltige Konzepte, wie (informelles) Erfahrungswissen und wie neue Kompetenzen geschult werden können.

Auch sonstige Themen im Bereich der Arbeitsorganisation und -gestaltung können im Rahmen der Richtlinie adressiert werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind KMU, mittelständische Unternehmen, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Kammern, Innungen, Sozialpartnern und Verbänden kommt beim Transfer eine wichtige Rolle zu. Ihre Beteiligung als ungeförderte Partner wird für den Ergebnistransfer ausdrücklich begrüßt.

Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen FuE-Aufgaben (Verbundprojekte). KMU und mittelständische Unternehmen müssen die Mehrheit der im Projekt geförderten Verbundpartner bilden. Deren Beteiligung, insbesondere als Anwendungspartner, ist eine wesentliche Voraussetzung.

Höhe und Dauer der Förderung:

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können grundsätzlich bis zu 50% der projektbezogenen Kosten erstattet bekommen. In der Regel wird für KMU die Beihilfeintensität um 10 % erhöht. Hochschulen, Forschungs- und Wissenseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen können bei Projekten, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, bis zu 100% gefördert werden.

Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von zwei Jahren nicht überschreiten. Die betriebliche Implementierung soll spätestens zu Mitte der Projektlaufzeit erfolgen.

Antragsverfahren:

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger Karlsruhe bis spätestens zum 1. Juli 2022 eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze in elektronischer Form vorzulegen.

Weitere Informationen und Ansprechpartner zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite www.zukunft-der-wertschoepfung.de und in der Förderrichtlinie.

Autor*in
Dr. Sarah Holzapfel