Start des Ausbildungsprogramms NRW 2021

Anfang Juni 2021 startete das "Ausbildungsprogramm NRW" erneut. Dieses stellt landesweit 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung. Mithilfe des Programms werden Ausbildungssuchende mit Vermittlungshemmnissen unterstützt. Das Programm hilft damit nicht nur unnötige Warteschleifen im Übergangssystem zu vermeiden, sondern auch Fachkräfte auszubilden, die absehbare regionale Fachkräftelücken in Zukunft schließen werden. Es bietet den Betrieben Anreize, weitere Ausbildungsplätze zu schaffen. Dadurch soll strukturellen Ungleichgewichten, wie dem Fachkräftemangel, entgegengewirkt werden.

Neu ist, dass mit dem „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterentwicklung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ (Arbeit-von-morgen-Gesetz) vom 15. Mai 2020 von dem Gesetzgeber auf Bundesebene beschlossen wurde, die „Assistierte Ausbildung (AsA)“ und „ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)“ zusammenzuführen zu dem neuen Produkt „AsA flex“ zu vereinen. AsA flex deckt in seiner Zielsetzung, seiner Zielgruppe und seinem Leistungsgegenstand die Begleitung der Jugendlichen durch die Träger im Ausbildungsprogramm vollständig ab. Sie geht in ihrer Förderdauer sogar darüber hinaus. Aufgrund dessen wird die bislang durch das Ausbildungsprogramm finanzierte Begleitung der Auszubildenden und des Betriebes an die neuen bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst und eine Modifizierung des Ausbildungsprogramms 2021 notwendig.

Nähere Informationen zur Förderung und Ablauf des Ausbildungsprogramms sind im Flyer zu finden. 

Autor*in
Anna-Lena Kleimann