Neue Richtlinien für die Förderung von Schwerlastenfahrräder

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A-N.T. GmbH

Ab dem ersten März 2021 gelten neue „Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft und in Kommunen.

Die folgenden Informationen richtet sich an Personen, Unternehmen oder Organisationen, die sich für die Förderung interessieren und einen Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen wollen.

Antragsberechtigt für eine Förderung sind:

  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige),
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen),
  • rechtsfähige Vereine und Verbände.

Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen.

Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

Ein E-Lastenfahrrad wird durch Muskelkraft fortbewegt, verfügt über mindestens zwei Räder und eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport und darf maximal eine Tretunterstützung von 25 km/h aufweisen.

Förderfähige E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen:

  • serienmäßig und fabrikneu sein,
  • jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen,
  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Nicht förderfähig ist die Anschaffung von Lastenpedelecs und E‑Lastenanhängern, die für den Personentransport konzipiert sind (z.B. Rikschas) oder die für private Einsatzzwecke (z.B. Einkäufe, Arbeitswege) angeschafft werden sollen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.

Beispiel:

Es soll ein E-Lastenfahrrad (Lastenpedelec) für 10.000,- Euro (netto) angeschafft werden.

10.000,- Euro x 0,25 (25 %) = 2500,- Euro

Autor*in
Ralf Finger