CORONAVIRUS: Einzelhandel, Sportanlagen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben in Dortmund geöffnet

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Stadt Dortmund

Das Land NRW hat am Samstag, 27. März, sein Einverständnis für die Dortmunder Verfügung zur neuen Corona-Schutzverordnung gegeben. Damit dürfen Geschäfte und Einrichtungen weiterhin unter den bestehenden Regeln öffnen - Besucher*innen müssen einen tagesaktuellen, negativen Coronatest vorlegen.

Die Corona-Schutzverordnung tritt am Montag, 29.März, in Kraft. Sie sieht als eine Option vor, dass statt der Einschränkungen einer "Corona-Notbremse" die Nutzung vieler Angebote wie z.B. das Einkaufen mit Termin, der Außensport mit Kindern und der Museumsbesuch von einem tagesaktuellen, negativen Coronatest abhängig gemacht wird.

Das können Städte durch eine Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem Land bestimmen. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Stadt über ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Durchführung kostenloser Bürger*innen-Tests verfügt. Das trifft auf Dortmund zu. 

Die Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund findet sich in der Anlage. Sie gilt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. Sie tritt am 29.03.2021 in Kraft und gilt bis einschließlich zum 18.04.2021.

Weiteres unter:
https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/alle_nachrichten/nachricht.jsp?nid=661312

 

Autor*in
Dr. Stefan Röllinghoff