Landesregierung NRW beschließt Soforthilfe für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen

Durch die flächendeckende Schließung von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie die Absage sämtlicher Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie zunächst bis zum Ende der Osterferien, geraten derzeit zahlreiche Initiativen, Einrichtungen und Freiberufler in der Kultur, aber auch im Bereich der Weiterbildung in große, teilweise sogar existenzbedrohende Finanzprobleme. Um den Betroffenen unverzüglich zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, hat die Landesregierung eine konkrete Soforthilfe für Kultur und Weiterbildung beschlossen.

„Kleinere private Einrichtungen, aber gerade auch Freiberufler sind am schnellsten von den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Deshalb haben wir mit Hochdruck erste Sofortmaßnahmen erarbeitet, um den Betroffenen schnell, unbürokratisch und wirksam zu helfen, durch diese schwere Zeit zu kommen. Wir wollen verhindern, dass die Corona-Pandemie zur Krise der Kultur und der Weiterbildungslandschaft wird“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Kultur

Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.

Daneben schaffen zusätzliche Anpassungen im regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und -akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung befindliche Förderungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte wegen Corona abgesagt oder verschoben werden müssen.

Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden zwei-Monats-Fristen gelockert werden.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus.

Weiterbildung und politische Bildung

Auch im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung und politischen Bildung plant die Landesregierung, die bereits bewilligten gesetzlichen Fördermittel in Höhe von ebenfalls rund 120 Millionen Euro fortlaufend und beschleunigt auszuzahlen, auch wenn Bildungsveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie derzeit nicht durchgeführt werden können. Dadurch soll das Risiko verringert werden, dass die Einrichtungen in akute Liquiditätsprobleme kommen.

Außerdem arbeitet das Ministerium an einem Hilfsprogramm für die Einrichtungen, um vor allem die fehlenden Einnahmen durch den Wegfall von Kursgebühren oder Teilnehmerbeiträgen auszugleichen, die im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung etwa ein Drittel der regelmäßigen Einnahmen ausmachen.

„Weiterbildungseinrichtungen sind Orte der Bildung, der Begegnung und des Austauschs. Mit ihrem breiten Angebot leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zum lebenslangen Lernen und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wir werden alles daransetzen, die Einrichtungen zu unterstützen und sie vor einer existenziellen wirtschaftlichen Krise zu bewahren“, sagt Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft.

Zur konkreten Ausgestaltung der weiteren finanziellen Unterstützung für die Weiterbildungslandschaft befindet sich das Ministerium für Kultur und Wissenschaft derzeit in Gesprächen innerhalb der Landesregierung und mit den Bezirksregierungen.

Autor*in
Dr. Robert Cywinski