Coronavirus: Finanzielle Hilfen für Unternehmen

Bund und Länder stellen über die KfW, die Landesförderbanken (NRW.BANK) und die Bürgschaftsbanken den Unternehmen etablierte Instrumente zur Liquiditätssicherung zur Verfügung, mit denen vorübergehende Lieferengpässe und Nachfrageschwankungen überbrückt werden können. 

Welche Möglichkeiten gibt es?
Zinsgünstige (Betriebsmittel-)Kredite, z.B. der KfW-Bank und der NRW.BANK, Ansprechpartner ist die Hausbank. 

Bürgschaften zur Besicherung dieser Kredite, z.B. durch die Bürgschaftsbank NRW, Ansprechpartner ist ebenfalls die Hausbank. 

Kurzarbeitergeld, wenn z.B. ein erheblicher, vorübergehender Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit: Telefon 0231 842 9031. 

Entschädigung von Verdienstausfällen, die im Zusammenhang mit einer behördlich ausgesprochenen Quarantäne stehen. Zuständig ist das LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht Münster. Berechtigte sind Arbeitnehmer*innen und Selbständige/Freiberufler*innen. Sie wollen wissen, ob Sie eine Entschädigung erhalten und wie Sie einen Antrag dafür stellen können? Informieren Sie sich hier:
www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org. Hier geht es zur direkten online Antragstellung: www.ifsg-online.de. Allgemeine Fragen können auch telefonisch über das Servicetelefon unter der Telefonnummer 0800 933 63 97 beantwortet werden.

 

Autor*in
Iris Przygodda