Wir informieren Sie darüber, was Sie bei Ihrer Unternehmensfinanzierung beachten müssen, wie Sie die Kapitalgeber überzeugen und welche Sicherheiten Sie benötigen. Attraktive Konditionen und tilgungsfreie Zeiten sind die Vorteile von öffentlichen Finanzierungsprogrammen im Vergleich zu Bankkrediten.
Erkundigen Sie sich bei uns nach den Förderprogrammen:
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Gefördert werden Beratungen vor der Realisierung zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten. Wir beraten Sie und nehmen Ihren Antrag entgegen. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
Einstiegsgeld
Antragsberechtigt sind zukünftige Gründerinnen und Gründer, die Arbeitslosengeld II nach dem SGB II vom Jobcenter beziehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Einstiegsgeld
Gründungszuschuss
Existenzgründerinnen und -gründern die Arbeitslosengeld I nach dem SGB III erhalten, haben die Möglichkeit einen Antrag auf einen Gründungszuschuss, bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Er dient der Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung in der ersten Zeit der Selbstständigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Gründungszuschuss
NordHand eG
Die NordHand eG ermöglicht ihren Mitgliedern in Kooperation mit dem Mikrokreditfonds Deutschland und der GRENKE Bank unkomplizierten Zugang zu Geldmitteln. Damit können Startinvestitionen, Vorlaufkosten für größere Aufträge oder Mittel für wichtige Wachstumsschritte finanziert werden.
Weitere Informationen
NRW.Mikrodarlehen
Mit dem NRW/EU.Mikrodarlehen unterstützt die NRW.BANK Existenzgründungen sowie Unternehmenserweiterungen. Gerne nehmen wir als STARTERCENTER NRW Ihren Antrag entgegen. Mehr Informationen erhalten Sie unter:
NRW.Mikrodarlehen
Fragen Sie uns! Die Wirtschaftsförderung Dortmund steht Ihnen mit umfassendem Know-how zu den einzelnen Fördermitteln und einem großen Netzwerk zur Verfügung. Machen Sie frühzeitig einen Termin für Ihre Beratung!