Bildungsscheck NRW- wichtige Änderungen ab dem 01.01.2024

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Bildungsscheck
Bildungsscheck Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

Bildungsscheck NRW 

Wichtige Informationen für Unternehmen zum betrieblichen Bildungsscheck 

Der Gesetzgeber hat zum Ablauf des vergangenen Jahres die Förderung  für berufliche Weiterbildung  im Unternehmen - den "Betrieblichen Bildungsscheck" - eingestellt.

Ab dem 01.01.2024 ist es für Unternehmen nicht mehr möglich, betriebliche Bildungsschecks für ihre Beschäftigten zu beantragen! 

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist für die Beschäftigten allerdings weiterhin mit einem individuellen Bildungsscheck möglich. Die Förderkonditionen blieben hier unverändert.  Bei dem individuellen Bildungscheck werden 50% der Weiterbildungskosten max. jedoch 500 Euro gefördert. Angesprochen werden Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 - 40.000 Euro bzw. 40.000 - 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung. Sie erhalten einen Bildungsscheck im Kalenderjahr. 


Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Peters tel. 0231-5029877 oder per Email an kipeters@stadtdo.de 

Autor*in
Kinga Patrycja Peters